Netzzugang Strom
Informationen zum Netzzugang Strom
In der Rubrik Netzzugang finden Sie Hinweise zu Ansprechpartner für die GPKE-Prozesse, Verträge, die den Netzzugang betreffen, Informationen zu verschiedenen Profilen, Differenzbilanzierung und Jahresmehr- und Mindermengen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen rund ums Stromnetz.
Profilschar Bandlast EB0, EB01
Profilschar EEG Photovoltaikanlagen EP0 Bis 31.12.2007
Profilschar EEG Photovoltaikanlagen EP0 Ab 01.01.2008
Profilschar Elektrospeicherheizung EZ0
Profilschar KWKG Biomasse Deponie Oder Klaergas EE0 Bis 31.12.2007
Profilschar KWKG Biomasse Deponie Oder Klaergas EE0 Ab 01.01.2008
Ergebnisse der Differenzbilanzierung
(Differenzbilanzkreis)
An das Verteilnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH sind weniger als 100.000 Kunden angeschlossen. Daher ist die Alliander Netz Heinsberg von der Verpflichtung gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV, einen Differenzbilanzkreis zu führen, ausgenommen.
Preisblatt Jahresmehr- und Mindermengen für die Gruppen der Standardlastprofile
Preis für Mehr-/Mindermengen
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und temperaturabhängigen Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeiste Energie und an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.
Ab 01.01.2012 rechnet die Alliander Netz Heinsberg GmbH die Mehr- und Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten SLP-Monats – Marktpreise ab.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Veröffentlichung des BDEW.
Download: Preisblatt BDEW Mehr- Mindermengen-Abrechnung
Die Mehr- und Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer vergütet bzw. berechnet.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Netz Heinsberg GmbH ausgeschlossen. Die Alliander Netz Heinsberg GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Stromgrundversorgungsverordnung(StromGVV)
Weitere Gesetze finden Sie im Download-Center
Ergänzende Richtlinien finden Sie auf den Seiten des Verband der Netzbetreiber.