Veröffentlichungspflicht
EnWG § 20, 1 vorläufige Netzentgelte
EnWG § 8, 5 Massnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm
EnWG § 18, 1 Netzanschlussbedingungen Vertrag und Preisblatt
EnWG § 18, 1 Baukostenzuschuss
EnWG § 19, 1 Techn. Mindestanforderungen Netzanschluss Erzeugungsanlagen
EnWG § 20, 1 Bedingungen u. Verträge Netznutzung
EnWG § 23 Bedingungen u. Entgelte f. Ausgleichsleistungen
EnWG § 23c, Abs. 1 Strukturdaten
Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz ( MessEG)
Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht neue Pflichten vor, die die Verwendung von Messwerten betreffen.
Messwerteverwender haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Alliander ist in ihrem Netz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung übermitteln wir Ihnen Messwerte.
Als Messgeräteverwender bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der sich aus dem Eichgesetz ergebenden Anforderungen.
Hier finden Sie die allgemeinen Bedingungen für einen Netzanschluss Strom.
Anwendungsbereich nach NAV:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspanungsanschlussverordnung (NAV)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen
Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH
Anwendungsbereich ausserhalb der NAV:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss)
Technische Anschlussbedingungen (TAB MS)
Bitte beachten Sie ebenfalls unsere “Technischen Mindestanforderungen nach §19 Abs. 1 EnWG für Netzanschluss Strom”.