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Veröffentlichungspflicht

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten der Alliander Netz Heinsberg GmbH.

EnWG, GasNEV, GasNZV, GasGVV und NDAV verpflichten zur Veröffentlichung der nachfolgenden Daten.

Bestätigung nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz ( MessEG)

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht neue Pflichten vor, die die Verwendung von Messwerten betreffen.
Messwerteverwender haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Alliander ist in ihrem Netz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung übermitteln wir Ihnen Messwerte.

Als Messgeräteverwender bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der sich aus dem Eichgesetz ergebenden Anforderungen.

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Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Downloadcenter – www.alliander-netz.de.

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