Biogaseinspeisung
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) regelt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH. In der GasNZV § 33 sind die erforderlichen Schritte und festgelegten Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas festgelegt