Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Streitbeilegungsverfahren
Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerde), die den Anschluss an das Versorgungsnetz oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Alliander Netz Heinsberg GmbH
Boos-Fremery-Str. 70
52525 Heinsberg
Tel.: 0800 15 44 800
Fax: 0800 15 44 899
E-Mail: netzwirtschaft(at)alliander.de
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240 0
Fax: 030 27 57 240 69
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030 22 480 500 oder 0 180 5 10 10 00
Fax: 030 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de