Ladeeinrichtung (E-Mobilität)
Planen Sie die Installation einer Ladeeinrichtung für Ihr Elektrofahrzeug?
Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie beachten sollten:
Anmeldung und Zustimmung des Netzbetreibers
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge anmelden. Überschreitet die Bemessungsleistung der geplanten Wallbox 12 kW, ist durch den Netzbetreiber zusätzlich die Netzverträglichkeit zu prüfen. Erst nach einer Genehmigung darf die Ladeeinrichtung installiert werden.
Messung
Bei einer Wallbox bis zu einer Bemessungsleistung von 11 kW ist ein Anschluss über den Haushaltszähler möglich, sofern keine anderen großen Verbraucher, wie zum Beispiel ein Durchlauferhitzer, über den gleichen Zähler gemessen werden. Die Eignung Ihres vorhandenen Zählerschrankes prüft Ihr Elektro-Installateur.
Sollten Sie einen separaten Zähler für Ihre Wallbox wünschen, wird dieser durch einen konzessionierten Installateur über unser Online-Portal beantragt. Sofern Sie einen vergünstigten Stromtarif für abschaltbare Lasten nach §14a EnWG in Anspruch nehmen möchten, muss zusätzlich auch die Regelbarkeit der Wallbox möglich sein. Bei Wallboxen größer 11 kW ist diese Regelbarkeit verpflichtend.
Installation und Inbetriebnahme
Unabhängig von der Ladeleistung muss die Installation Ihrer Ladeinfrastruktur gemäß den geltenden technischen Vorschriften durch einen konzessionierten Installateur erfolgen.
Service Hotline
Bauherren Information
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in der Bauherren-Information zusammengestellt.
Planauskunft
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage zu Planauskünften an:
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: