Bestandsanlage §14 a
Anmeldung einer Verbrauchsanlage nach EnWG § 14a
Damit leistungsstarke Verbraucher zügig und zugleich versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden können, ist § 14 a EnWG die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen geregelt.
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinheiten mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
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