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Bestandsanlage §14 a

Anmeldung einer Verbrauchsanlage nach EnWG § 14a

Damit leistungsstarke Verbraucher zügig und zugleich versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden können, ist § 14 a EnWG die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen geregelt. 
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinheiten mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. 

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