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Bestandsanlage §14 a

Anmeldung einer Verbrauchsanlage nach EnWG § 14a

Damit leistungsstarke Verbraucher zügig und zugleich versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden können, ist § 14 a EnWG die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen geregelt. 
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinheiten mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. 

Service Hotline

0800 15 44 800

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