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Einleitung

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihr Themenbereich nicht dabei sein, so stehen Ihnen unsere Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 15 44 800 kostenlos zur Verfügung.

Ablesung

Bitte senden Sie die Ablesekarte innerhalb der angegebenen Frist, ausgefüllt und portofrei, an uns zurück.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch online übermitteln. Hierzu benötigen Sie die auf der Ablesekarte hinterlegte Kundennummer und die entsprechende Strichcodenummer.

Zur Online Zählerstandserfassung

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Zählerstand telefonisch mitzuteilen. Unser Service-Center steht Ihnen gerne kostenfrei unter der Rufnummer 0800 – 15 44 000 zur Verfügung.

Unser Team steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0800 – 15 44 800 zur Verfügung und nimmt gerne Ihre abgelesenen Zählerstände entgegen. Außerdem können Sie uns gerne Ihre Stände per Email unter netzwirtschaft©alliander.de mitteilen.

Als Netzbetreiber ist Alliander, unabhängig von der Wahl des Strom- oder Gaslieferanten, für die Ablesung aller Strom- oder Gaszähler im Netzgebiet der Alliander verantwortlich. Alliander übermittelt Ihre mitgeteilten Zählerstände im Rahmen der Netznutzungsabrechnung an Ihren aktuellen Strom- oder Gaslieferanten.

Man erhält eine Ablesekarte, wenn ein Lieferantenwechsel durchgeführt wird, ein Aus- oder Einzug vorliegt oder Sie sich im aktuellen Ablesegebiet befinden. Daher kann es vorkommen, dass Sie mehrere Ablesekarten in kurzer Zeit erhalten haben.

Die Übermittlung von Zählerständen an den Marktpartner (Lieferant) erfolgt über einen elektronischen Datenversand (Format: MSCONS). 
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter unter der Rufnummer: 0800 – 15 44 800.

Sondervertragskunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh im Jahr verfügen in der Regel über eine Lastprofilmessung (Leistungsmessung) und werden monatlich über elektronische Kommunikationswege ausgelesen.

Sondervertragskunden mit einem Verbrauch über 1,5 GWh im Jahr verfügen in der Regel über eine Lastprofilmessung (Leistungsmessung) und werden monatlich über elektronische Kommunikationswege ausgelesen.

Die Bereitstellung von Lastgangdaten erfolgt nur nach schriftlicher Beantragung der Datenübermittlung. Für historische Daten benötigen wir die Vorlage Vollmacht Datenbereitstellung des Endkunden.

Die Jahresablesung erfolgt durch Sie persönlich und Sie füllen dabei die Ihnen zugesandte Ablesekarte aus bzw. durch einen Monteur, der vor Ort abliest. Eine zusätzlich durch den Netzkunden beauftrage Ablesung ist kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte den aktuellen Preisblättern.

Termine zur Ablesung Ihres Zählers können schriftlich, per Fax, persönlich oder telefonisch vereinbart werden. Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir Ihre Zählernummer.

Unsere Mitarbeiter werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung bitten wir Sie, sich an Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten zu wenden. Dieser beliefert Sie mit Strom oder Gas und rechnet dementsprechend mit Ihnen ab.
MonatOrt Ablesung
Januar Kirchhoven, Lieck, Vinn
Februar Eschweiler, Grebben
März Horst, Dremmen
April Unterbruch, Kempen
Mai Himmerich, Porselen, Grebben, Randerath
Juni Karken
Juli Erpen, Herb, Aphoven, Scheifendahl
August Oberbruch, Bleckden
September alle Gaszähler (und Strom, wenn Gaszähler)
Oktober Heinsberg
November Heizung- und Wärmepumpenzähler
Dezember BHKW- und PV-Zähler, Bauzähler

Allgemein

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Service Hotline unter 0800 15 44 800.

Bauvorhaben und Anschlüsse Strom

Bereits in der Bauphase benötigen Sie bzw. Ihre Handwerker Strom. Wichtig ist vor allem, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Deswegen möchten wir Sie bitten, uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Vorhaben zu informieren.

Der Baustromanschluss ist vom Bauherrn über einen konzessionierten Elektroinstallateur bei Alliander unter Angabe des elektrischen Leistungsbedarfs über dieses Formular anzumelden.

Vor Ort wird ein Baustromkasten, welcher dem aktuellen Stand der Technik entspricht, vorausgesetzt.

Nach dem Eingang des Antrags wird ein Termin zur Montage zwischen dem Versorger und der Elektroinstallationsfirma vereinbart.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Hausanschluss.

Bauherren-Information

Zunächst beantragen Sie als Grundstückseigentümer/ Bauherr den Hausanschluss über den entsprechenden Antrag für einen Neuanschluss/Änderung, diesen finden Sie hier. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Lageplan und einen Grundriss des Kellers bei, um zu definieren, an welcher Stelle Kabel verlegt werden müssen. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Die Alliander überprüft die Anschlussmöglichkeiten für Ihren Stromanschluss und unterbreitet Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Bitte wenden Sie sich zwei Wochen vor Ihrem geplanten Verlegetermin an unsere Mitarbeiter des Netzbetriebs. Diese werden dann mit Ihnen einen Ortstermin vereinbaren.

Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt durch die Alliander, zu Lasten des Bauherrn. Eine Kostenübersicht für einen Standardhausanschluss finden Sie hier.

Um Kosten zu sparen, können Sie die erforderlichen Erdarbeiten für den Stromanschluss auf Ihrem privaten Grundstück bauseitig in Eigenleistung erbringen.

Erdarbeiten, die im öffentlichen Bereich durchzuführen sind, müssen durch das Tiefbauamt beantragt werden.

Das gesamte Versorgungsnetz für Strom- und Gasleitungen ist dokumentiert und kann auf Anfrage bei Alliander eingesehen werden.

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter der Rufnummer
0800 – 15 44 800 oder per Mail an planauskunft(at)alliander.de.

Vor Beginn von Erdarbeiten im Versorgungsgebiet sind Planauskünfte einzuholen.

Das Auffinden von Leitungen bzw. Leitungsfreilegungen sind der Alliander zur Sichtkontrolle zu melden.

Versorgungsanlagen können ausschließlich durch konzessionierte Elektroinstallateure zusammengelegt bzw. getrennt werden.

Bei der Trennung der Anlagen stellt Ihr Elektroinstallateur einen von Ihnen unterschriebenen Antrag an uns und vereinbart einen Termin zur Montage des Zählers sowie für die Inbetriebnahme der Anlage.

Bei einer Zusammenlegung Ihrer Anlagen demontiert Ihr Elektroinstallateur den nicht mehr benötigten Zähler und meldet uns nach der Fertigstellung den Vorgang.

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter des Netzbetriebs. Diese werden dann mit Ihnen einen Ortstermin vereinbaren und Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot unterbreiten.

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter unter der Rufnummer
0800 – 15 44 800.

Alliander kann nur im Auftrag der Stadt Heinsberg Leuchten montieren bzw. versetzen. Bitte wenden Sie sich an das Tiefbauamt, dort müssen Sie eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben. Durch diese beantragt dann die Stadt Heinsberg bei uns eine Versetzung bzw. Montage der Leuchte.

Datenänderung

Bitte kontaktieren Sie Ihren aktuellen Strom- oder Gas-Lieferanten, um ihm den Umzug/ Aus- oder Einzug zu melden. Dieser wird uns dann per Veränderungs-Nachricht davon in Kenntnis setzen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter unter der Rufnummer 0800 – 15 44 800.

Bitte kontaktieren Sie Ihren aktuellen Strom- oder Gaslieferanten, um ihm die Namensänderung zu melden. Dieser wird uns dann per Veränderungsnachricht davon in Kenntnis setzen.

Bitte teilen Sie die Änderung der Anschrift sowohl Ihrem Energielieferanten, als auch der Alliander schriftlich mit. Gerne können Sie uns eine Email mit Ihren Änderungswünschen an netzwirtschaft©alliander.de oder per Post an die folgende Adresse senden.

Alliander Netz Heinsberg GmbH
Kunden- und Marktkommunikation
Boos-Fremery-Straße 70
52525 Heinsberg-Oberbruch

Bitte teilen Sie uns die Änderung ihrer Hausnummer schriftlich mit. Gerne können Sie uns eine Email mit Ihren Änderungswünschen an netzwirtschaft©alliander.de oder per Post an die folgende Adresse senden.

Alliander Netz Heinsberg GmbH
Kunden- und Marktkommunikation
Boos-Fremery-Straße 70
52525 Heinsberg-Oberbruch

Haben Sie ein Einspeiseanlage und Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Bitte füllen Sie das Formular aus und teilen uns die Änderung schriftlich mit, entweder per Email an netzwirtschaft©alliander.de oder per Post an die folgende Adresse:

Alliander Netz Heinsberg GmbH
Energiebuchhaltung
Boos-Fremery-Straße 70
52525 Heinsberg-Oberbruch

Sie möchten Ihre Bankverbindung für den Strom- oder Gasliefervertrag ändern lassen? Bitte wenden Sie sich an Ihren aktuellen Strom- oder Gaslieferanten.

Haben Sie eine Einspeiseanlage und Ihre Steuernummer hat sich geändert? Bitte teilen Sie uns diese Änderung schriftlich mit, entweder per Email an netzwirtschaft©alliander.de oder per Post an die folgende Adresse:

Alliander Netz Heinsberg GmbH
Energiebuchhaltung
Boos-Fremery-Straße 70
52525 Heinsberg-Oberbruch

Einspeisung

Im Downloadcenter unserer Homepage finden Sie das Formular Netzanfrage EEG. Dieses können Sie uns per Post, Fax oder gerne auch per Mail an info.netz©alliander.de ausgefüllt zukommen lassen. Fristgerecht erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.

Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung einer Biogasanlage an den Hersteller der Anlage, dieser kann Ihnen genaue technische Auskünfte erteilen.

Auf unserer Homepage können Sie unter dem Punkt Einspeisung EEG einsehen, welche Unterlagen zur Beantragung einer Biogasanlage benötigt werden. Sollten Sie diese Unterlagen bei uns eingereicht haben und trotzdem noch keine Abschläge erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter: 0800 – 15 44 800

Im Downloadcenter unserer Homepage finden Sie das Formular Netzanfrage EEG, dieses können Sie uns per Post, Fax oder gerne auch per Mail an info.netz©alliander.de ausgefüllt zukommen lassen. Fristgerecht erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.

Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung eines Blockheizkraftwerkes an den Hersteller des Kraftwerkes, dieser kann Ihnen genaue technische Auskünfte erteilen.

Auf unserer Homepage können Sie unter dem Punkt Einspeisung KWK einsehen, welche Unterlagen zur Beantragung eines Blocksheizkraftwerks benötigt werden. Sollten Sie diese Unterlagen bei uns eingereicht haben und trotzdem noch keine Abschläge erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter: 0800-15 44 800

Die Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen unterliegt zahlreichen Faktoren. Leider können wir Ihnen daher im Voraus keine Angaben über die Höhe der Abschläge machen.

Nähere Information finden Sie unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/ 

Im Downloadcenter unserer Homepage finden Sie das Formular Netzanfrage EEG Anlage. Dieses können Sie uns per Post, Fax oder gerne auch per Mail an info.netz©alliander.de ausgefüllt zukommen lassen. Fristgerecht erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.

Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung einer Photovoltaikanlage an den Hersteller der Anlage, dieser kann Ihnen genaue technische Auskünfte erteilen.

Auf unserer Homepage können Sie unter dem Punkt Einspeisung einsehen, welche Unterlagen zur Beantragung einer Photovoltaikanlage benötigt werden. Sollten Sie diese Unterlagen bei uns eingereicht haben und trotzdem noch keine Abschläge erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter 0800 – 15 44 800.

Die Vergütung von Strom aus EEG-Anlagen unterliegt zahlreichen Faktoren. Leider können wir Ihnen daher im Voraus keine Angaben über die Höhe der Abschläge machen.

Nähere Information finden Sie unter:

www.bundesnetzagentur.de

Eine Windkraftanlage ist eine genehmigungspflichtige elektrische Anlage, deren Errichtung bei uns beantragt werden muss.
Im Downloadcenter finden Sie das Formular Netzanfrage EEG. Dieses können Sie uns per Post, Fax oder gerne auch per Mail an info.netz©alliander.de ausgefüllt zukommen lassen. Wir werden uns dann zwecks Klärung der Einzelheiten mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter 0800 – 15 44 800.

Wir haben für Sie ein Formular entstellt mit dem Sie uns alle wichtigen Angaben mitteilen können.

Datenblatt Eigentümerwechsel EE-Anlage

Störungen

Bitte wenden Sie sich bei Störungen an unsere kostenlose Störhotline:

0800 – 15 44 110

Was unternehme ich bei Gasgeruch?

Von Natur aus ist Erdgas geruchslos. Deshalb wird ein Duftstoff beigemischt, der einen unverwechselbaren, durchdringenden Geruch hat. Dadurch können auch kleinste Mengen Gas bemerkt werden.

Falls Sie stechenden Gasgeruch bemerken, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Störungshotline der Alliander unter folgender Telefonnummer: 0800 – 15 44 110 (kostenfrei). Wir sind dazu verpflichtet die Störungen zu beheben.
Bitte verlassen Sie unbedingt das betroffene Gebäude oder das betroffene Grundstück!

Beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

  • Offenes Feuer vermeiden
  • Nicht rauchen
  • Kein Feuerzeug oder Streichholz betätigen
  • Wenn der Gasgeruch von außen in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus strömt, bitte umgehend Fenster und Türen
    schließen
  • Ansonsten: Fenster und Türen öffnen
  • Keine Schalter, Stecker, Klingeln und auch kein Telefon benutzen
  • Alle Gashähne schließen
  • Mitbewohner durch Klopfen und Rufen warnen

Das Eintreffen des Monteurs an der Haustür abwarten, weil der Mitarbeiter nicht bei Ihnen klingeln darf.

Beispiele für Gas Störungsmeldungen:

  • kein Gas
  • Druckmangel
  • Gaszähler steht oder blockiert
  • Funktion des Gasdruckregelgerätes gestört
  • Undichtheit und/oder Beschädigung am Hausanschluss, Gaszähler oder Gasdruckregelgerät

Auskünfte bei Fragen zu Ansprüchen aus Störungen oder Informationen zu Meldungen von Versicherungsschäden erhalten Sie in unserem Servicecenter 0800 – 15 44 800

Für unseren Außendienst ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns genaue Ortsangaben wie z.B. Straßenname und Hausnummer bzw. die Leuchten-Nummer nennen können. Bitte geben Sie ebenfalls an, ob es sich um eine gas- oder elektrisch betriebene Leuchte handelt.

Bedingt durch Wartungsarbeiten besteht auch die Möglichkeit, dass ganze Straßenzüge mit elektrischen Leuchten tagsüber eingeschaltet sind. Hierbei handelt es sich nicht um einen Defekt.

Bitte wenden Sie sich an unsere kostenlose Störhotline 0800 – 15 44 110.

Stromzähler- bzw. Gaszähler

Mechanische Zähler werden turnusmäßig alle 16 Jahre gewechselt. Durch eine Stichprobenprüfung, kann die Beglaubigungszeit jedoch mehrfach um weitere 5 Jahre verlängert werden. Mechanische Wandlerzähler werden alle 12 Jahre gewechselt, elektronische Zähler haben eine Basis-Eichzeit von 8 Jahren und können ebenfalls durch das Stichprobenverfahren um 5 Jahre verlängert werden.

Beim Stichprobenverfahren werden Zähler des entsprechenden Typs und Eichablaufjahres ausgebaut und stellvertretend für alle im Los befindlichen Zähler auf ihre Einsatzfähigkeit geprüft. Ergibt die Prüfung einen negativen Befund, bleiben alle Zähler dieses Typs und Eichablaufjahrs an der Verbrauchsstelle und die Beglaubigungszeit wird um 5 Jahre verlängert.

Die Eichgültigkeit für Balgenzähler beträgt:

  • bis 10 m³/h: 8 Jahre
  • über 10 m³/h und kleiner 25 m³/h: 12 Jahre
  • 25 m³/h bis 1600 m³/h: 16 Jahre

Die Eichgültigkeit der Balgenzähler der Größen G 2,5 – G 6 (mehrfach) können um weitere 4 Jahre verlängert werden, sofern es keine Beanstandung der Messgenauigkeit gibt, die durch ein Stichprobenverfahren überprüft wird.
Hier werden Zähler des entsprechenden Typs und Eichablaufjahres ausgebaut und stellvertretend für alle im Los befindlichen Zähler auf ihre Einsatzfähigkeit geprüft. Ergibt die Prüfung einen negativen Befund, bleiben alle Zähler dieses Typs und Eichablaufjahres an der Verbrauchsstelle und die Beglaubigungszeit wird um weitere 4 Jahre verlängert.

Termine zum Wechsel Ihres Zählers können schriftlich, per Fax, persönlich oder telefonisch erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir Ihre Zählernummer. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter:
0800 – 15 44 800.

Diese elektronischen Zähler verfügen über 4 aktive Zählwerke, eine Leistungsanzeige, einen gespeicherten Zählerstand sowie Datums- und Uhrzeitanzeige.

Bei der Zählerablesung können Sie die Zählerstände entsprechend des OBIS-Kennzeichens vom rollierenden Display (Anzeige wechselt alle 10 Sekunden) ablesen. Es ist zudem möglich das Display manuell über einen Button (links oben) „Display Cycle“ durchzuschalten. Zudem verfügt der SmartMeter über einen tariflosen Vorwert, welcher unter 1.8.0.V angegeben ist. Das Datum, an dem der Vorwert erfasst wurde, ist unter 1.8.0.Z angegeben und bezieht sich in der Regel auf den Zählerstand zum Monatswechsel.

Das Zählwerk 1.8.0. zeigt den abzulesenden Wert an, welcher auch abrechnungsrelevant ist. Die Zählwerke 1.8.1. und 1.8.2 sind relevant bei Doppeltarifen wie beispielsweise bei Wärmepumpen. Diese zwei Zählwerke ergeben in Summe den Wert des Zählwerks 1.8.0.. Das Zählwerk 2.8.0. ist ein Einspeisezählwerk und relevant bei z.B. einer Solaranlage.

Weitere Information zur Ablesung finden Sie hier.

  1. Der Zähler wird in naher Zukunft, falls dies noch nicht der Fall ist, monatlich elektronisch fernausgelesen. Daher ist eine Kundenablesung nicht mehr erforderlich.
  2. Zählwerte zu abrechnungsrelevanten Daten sind auf Grund der elektronischen Fernauslesung termingerecht abrufbar, sobald der Zähler elektronisch fernausgelesen wird. Somit ist es Ihrem Energielieferanten möglich, eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden.
  3. Für Sie entsteht ein Anreiz zum Energiesparen, da Sie kontrollieren können, wie viel Sie im Vormonat verbraucht haben und somit können Sie Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch kontrolliert zu senken.

Alliander sperrt und entsperrt Ihren Strom- bzw. Gaszähler nur im Auftrag Ihres Energielieferanten. Daher möchten wir Sie bitten, sich an Ihren aktuellen Strom-/ Gaslieferanten zu wenden.

Mechanischer Zähler
Bitte prüfen Sie, ob die Hauptsicherungen eingeschaltet sind. Aus sicherheits-technischen Gründen, werden die Sicherungen nicht durch unser Personal eingeschaltet.

Elektronischer Zähler
Bitte prüfen Sie, ob die Hauptsicherungen eingeschaltet sind. Aus sicherheits-technischen Gründen werden die Sicherungen nicht durch unser Personal eingeschaltet. Sind die Sicherungen eingeschaltet, müssen Sie den „Ein-Taster“, welcher sich über dem Strichcode am Zähler befindet, für ca. 5 Sekunden gedrückt halten.

Als Netznutzer haben Sie jederzeit das Recht, eine Nachprüfung Ihrer Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle zu verlangen.

Generell muss der Antrag für eine Befundprüfung schriftlich erfolgen. Das entsprechende Antragsformular sowie nähere Informationen zur Beauftragung einer Überprüfung finden Sie im Downloadcenter unter dem Menupunkt Formulare Messwesen.

Umstellung von Wechselstrom auf Drehstrom bzw. Montage eines Zählers für höhere Anschlusswerte:

  • beauftragen Sie eine Elektrofirma mit der Überprüfung bzw. Umrüstung Ihrer elektrischen Anlage
  • die Elektrofirma wird nach Abschluss der Arbeiten den von Ihnen unterschriebenen Antrag auf Installation eines anderen Zählertyps, (ggf. auch auf Verstärken des vorhandenen Hausanschlusses), bei uns einreichen
  • nach Erledigung der Formalitäten wird die Alliander sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Wechsel durchführen zu können

Veränderung der Messeinrichtung bei anderer Bedarfsart:

Auf Grund von veränderten Verbrauchsgewohnheiten, z. B. hoher Strombedarf in der Nacht, könnte eine Umstellung auf einen Doppeltarifzähler sinnvoll sein. Ihr Stromlieferant wird Sie gerne zum Thema Tarifwechsel beraten.

Es ist zu beachten, dass die vorhandene elektronische Anlage auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Dies muss ein konzessioniertes Elektrounternehmen für Sie prüfen und nach erfolgreichem Abschluss dieses Formular an uns senden.

Der Gasverbrauch wird im Allgemeinen auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Der Gaszähler zählt jedoch den Verbrauch in cbm.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Umrechnung ihres Verbrauchs in kWh.

Für Auskünfte über gebrauchte Zähler wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Servicecenter 0800 – 15 44 800.

Umzug/Lieferantenwechsel:

Strom- und Gaspreisvergleichsportale wie beispielsweise verivox.de, toptarif.de oder check24.de können bei der Auswahl eines Lieferanten helfen. Setzen Sie sich mit Ihrem Wunschlieferanten in Verbindung. Dieser erledigt alle nötigen Formalitäten für Sie.

Alle Energieversorgungsunternehmen agieren nach den Vorschriften der Bundesnetzagentur. Die Regelungen zu den Wechselprozessen finden Sie in der GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und in der GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas).

Die Anmeldung Lieferantenwechsel Ihres Wunschlieferanten muss 10 Werktage (Werktage definiert der Feiertagskalender des BDEW) vor Anmeldebeginn beim Netzbetreiber eintreffen. Eine Einschränkung, wie oft Sie den Lieferanten wechseln existiert nicht.

Der Netzbetreiber kann leider nicht feststellen, ob Sie bei Ihrem Lieferanten eine Vertragsbindung eingegangen sind. Prüfen Sie dazu bitte den Vertrag mit Ihrem Lieferanten bzw. setzen Sie sich bitte mit Ihrem Lieferanten in Verbindung.

Grundsätzlich unterstützt der Netzbetreiber jeden Wechselvorgang. Jedoch kommt es vor, dass der Netzbetreiber Anmeldungen (Lieferantenwechsel und Einzug) ablehnen muss. Die häufigsten Ablehnungsgründe haben wir zusammengestellt:

  • Die von Ihrem Lieferanten gesendete Anmeldung entspricht nicht den Anforderungen der Bundesnetzagentur.
  • Die Lieferstelle ist mit Hilfe der Angaben des anmeldenden Lieferanten (Zählernummer, Zählpunktbezeichnung, Name oder Bezeichnung der Verbrauchsstelle) nicht identifizierbar.
  • Der Altlieferant lehnt die Anmeldung aus verschiedenen Gründen ab (z. B. Vertragsbindung).

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Wunschlieferanten in Verbindung, damit dieser den Sachverhalt klären kann. Bei Problemen vermitteln wir gerne, um eine Lösung herbeizuführen.

Der Netzbetreiber, die Alliander, ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig und hat auch die hoheitliche Aufgabe, die Zählerstände einzuholen und diese im Rahmen der Netznutzungsabrechnung an Ihren Energielieferanten zu übermitteln.

Der Energielieferant nutzt die Netze des Netzbetreibers, um Ihnen Strom oder Gas zu liefern. Der Grundversorger wiederum wird alle drei Jahre von der Bundesnetzagentur für Ihr Netzgebiet bestimmt. Er ist im Regelfall der Energieanbieter, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt.

Sofern Sie sich nicht bei einem Strom- bzw. Gaslieferanten angemeldet haben, werden Sie automatisch bei dem aktuellen Grundversorger angemeldet, um die Strom- bzw. Gasversorgung weiterhin sicherstellen zu können.

Verträge

Ein Lieferantenrahmenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Strom- bzw. Gaslieferanten und dem Verteilnetzbetreiber. Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten sein Stromnetz bzw. Gasnetz zur Verfügung, damit der Händler seine Kunden darüber beliefern kann. Für die Netznutzung zahlt der Lieferant ein Netzentgelt, welches dieser dann seinen Kunden in Form von Grundgebühren in Rechnung stellt.

Weiterhin regelt der Händlerrahmenvertrag die An- und Abmeldung der Kunden (Fristen), den Datenaustausch (Formate), die Übermittlung der Mess- und Zählwerte, Haftung, Bilanzierung, das Verhalten bei Zahlungsschwierigkeiten und bei Netzunterbrechungen.

Der Kauf und Verkauf von Strom bzw. Gas sind nicht Inhalt des Vertrages. Diesen kann der Lieferant frei am Markt beschaffen.

Lieferantenrahmenvertrag Strom
Lieferantenrahmenvertrag Gas

Der Anschlussnutzungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber und enthält unter anderem die Anschrift der Anschlussstelle, die Eigentumsgrenze, die Spannungs- bzw. Druckebene, die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht) und die Netzanschlusskapazität. Dieser Vertrag regelt nicht die Belieferung mit Strom bzw. Gas, sondern beinhaltet das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses.

Netzanschluss-/Anschlussnutzungsvertrag Strom
Netzanschluss-/Anschlussnutzungsvertrag Gas

Der Netznutzungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber. Der Netznutzer ist dabei ein Kunde, der Energie über das Netz des Netzbetreibers bezieht und dafür die Netzentgelte direkt an den Netzbetreiber bezahlt. Die Energie selbst ist nicht Bestandteil des Vertrages. Zur Belieferung mit Strom bzw. Gas muss mit einem Lieferanten ein Strom- bzw. Gasliefervertrag abgeschlossen werden.

Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Gas

Die An- oder Abmeldung der Netznutzung erfolgt durch Datenübermittlung gemäß der aktuellen GPKE-Version. Unsere Ansprechpartner gem. GPKE finden Sie hier

Die EDI-Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Strom- bzw. Gas-Lieferanten abgeschlossen. Sie legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften im Rahmen der Abwicklung des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) fest. Der EDI-Rahmenvertrag ist Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages.

Lieferantenrahmenvertrag Strom

Lieferantenrahmenvertrag Gas

Dieser Vertrag kann zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber geschlossen werden. Er regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energien gemäß EEG gewonnen wird. Der Anlagenbetreiber speist elektrische Energie, die in seiner Anlage erzeugt wird, auf der Grundlage des EEG und zu Inhalten dieses Vertrages in das Netz des Netzbetreibers ein.

EEG-Einspeisevertrag

Dieser Vertrag kann zwischen dem Eigenerzeugungsanlagen-Betreiber und dem Verteilnetzbetreiber abgeschlossen werden. Er regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, welcher aus Kraftwärmekopplung gewonnen wird. Der Anlagenbetreiber speist elektrische Energie, die in seiner Anlage erzeugt wird, auf der Grundlage des KWK-G und zu Inhalten dieses Vertrages in das Netz des Netzbetreibers ein.

KWK: Vertrag über die Einspeisung erzeugter elektrischer Energie

Wärmepumpen

Wärmepumpenanlagen gehören zur der Gruppe der Elektrowärmegeräte und sind zur Sicherung der allgemeinen Stromversorgung genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber. Bitte stimmen Sie sich vor Einbau der Wärmepumpe mit einem konzessionierten Elektrofachbetrieb ab. Dieser prüft, ob Ihre Elektroinstallation für den Betrieb einer Wärmepumpe ausreichend ist.

Die Anmeldung der Wärmepumpe können Sie ganz einfach online erledigen.

Link zur Anmeldung einer Wärmepumpe

Wärmepumpenanlagen sind über eine von der Alliander zugelassene Steuerung zur Unterbrechung des Strombezuges anzuschließen. Der gesonderte Zählerplatz sowie der plombierbare Bereich und die Steuerung (zur Unterbrechung des Strombezuges) sind durch den Kunden bereitzustellen.

Für Wärmepumpen sind täglich innerhalb von 24 Stunden Sperrzeiten von insgesamt sechs Stunden vorzusehen. Die maximale Sperrzeit je Unterbrechung beträgt höchstens zwei aufeinanderfolgende Stunden. Während der Unterbrechung darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nichtelektrische Heizung gedeckt werden.

In der Regel wird Ihre Wärmepumpe im Netzgebiet der Alliander, sofern ein SmartMeter verbaut wurde, in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr abgeschaltet. Diese Abschaltung ist für Sie im Regelfall, wenn ein Pufferspeicher vorhanden ist, nicht bemerkbar.

Für Wärmepumpen, die über eine gesonderte Messung und über eine Vorrichtung zur Abschaltung verfügen, bieten Stromlieferanten oder Grundversorger in der Regel gesonderte Tarife an. Daher möchten wir Sie bitten, sich an Ihren Energielieferanten zu wenden.

Sie haben Fragen oder wollen sich beraten lassen?

Hier können Sie schnell und ohne lange Wartezeiten ihre Fragen stellen. Wir rufen Sie im Rahmen unserer Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr zurück.

Datenschutz: Wir verarbeiten die von ihnen übermittelten Daten zur Beantwortung ihrer Fragen.

Die Daten werden von uns bis zum Abschluss der Bearbeitung gespeichert. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter:
Downloadcenter – www.alliander-netz.de.

Schreiben Sie uns eine E-Mail