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Die Abwicklung des Netzzuganges zum Erdgasnetz der Alliander Netz Heinsberg GmbH erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.07.2005, den dazugehörigen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnungen vom 29.07.2005 und der Änderungsfassung der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 29.07.2008.

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